Verweis der Haftpflichtversicherung auf die Kaskoversicherung
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall wendet sich der Geschädigte normalerweise an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers und macht dort seine Ansprüche geltend. In seltenen Fällen kann es dann vorkommen, dass ihm die Haftpflichtversicherung mitteilt, dass er mit seinem Vollkaskoversicherer abrechnen müsse. Die Versicherung beruft sich dabei auf eine Regelung aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Das ist zwar eher…