Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss der Geschädigte gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung seinen Schaden beziffern. Um dies zu können, ist der Geschädigte auf fremde Hilfe angewiesen: entweder holt er ein Sachverständigengutachten oder einen Kosten-voranschlag einer Kfz-Werkstatt ein. Das Gutachtet kostet, der Kostenvoranschlag deutlich weniger und häufig werden die Kosten verrechnet, wenn anschließend ein Reparaturauftrag erteilt wird….