Abtretung notwendig?
Jahrelang war es üblich, dass sich Autohäuser/Kfz-Werkstätten von Unfallgeschädigten deren Schadensersatzforderung bezüglich der Reparaturkosten haben abtreten lassen. So hat das Autohaus die Reparaturkosten selbst bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend gemacht und die Zahlung ging direkt an das Autohaus. Wurden Kürzungen vorgenommen, konnte das Autohaus gegebenenfalls selbst aus abgetretenem Recht gegen die Versicherung klagen. Spätestens seit…