BGH: kein Rückwärtsfahren in der Einbahnstraße
Kollisionen beim Ein-und Ausparken sind eigentlich wenig „dramatisch“: Personen kommen in der Regel nicht zu Schaden, meist geht es nur um ein paar Beulen am Fahrzeug. Dennoch sind diese Unfälle in aller Regel sehr ärgerlich und führen oft zur Haftung beider Beteiligten. Auch ist meist jeder der Beteiligten der Meinung, nicht schuld gewesen zu sein….