BGH: Werkstattrisiko in Vollkaskoversicherung bleibt beim VN
Bezüglich der Reparatur- und Sachverständigenkosten können sich Unfallgeschädigte seit den Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Januar und März 2024 auf das Werkstatt- bzw. Sachverständigenrisiko berufen. Danach gilt: Übergibt der Geschädigte das beschädigte Fahrzeug an eine Fachwerkstatt/Kfz-Sachverständigen zur Reparatur/Begutachtung, ohne dass ihn ein Auswahl- oder Überwachungsverschulden trifft, sind die Reparatur- und Sachverständigenkosten im Verhältnis des…