Restwert – 3 Angebote
Bei einem unverschuldeten Unfall darf der Geschädigte auf der Grundlage des im Schadengutachten festgestellten Restwerts ohne Rücksprache mit dem Versicherer sein verunfalltes Auto verkaufen, so der BGH mit Urteil vom 27.09.2016, VI ZR 673/15. Der Geschädigte darf sich aber nur auf ein Gutachten verlassen, „das eine korrekte Restwertermittlung erkennen lässt“. Diese Anforderung hat der BGH…