Wir regulieren.
Sie profitieren.
UNFALLREGULIERUNG:
WIR KÜMMERN UNS DARUM
Die Regulierung von Kfz-Unfällen ist rechtlich oft komplex. In der Regel geht es um mehrere Schadenspositionen, nicht selten auch um (schwere) Personenschäden. Und je mehr Fahrzeuge, Personen und Versicherungen beteiligt sind, desto komplizierter wird es. Unfallregulierung bzw. Unfallabwicklung ist deshalb eine Angelegenheit, bei der von Anfang an professionelle, anwaltliche Unterstützung in Anspruch genommen werden sollte. Denn in vielen Fällen versuchen die gegnerischen Haftpflichtversicherungen die Unfallschäden kleinzurechnen, mit nur einem Ziel: möglichst wenig Schadensersatz und Schmerzensgeld bezahlen zu müssen.
Genau an dieser Stelle setzt unsere Arbeit an. Wir unterstützen und beraten Autohäuser in allen Themen der Unfallregulierung, z.B. bei der Abrechnung einzelner Rechnungspositionen im Rahmen der Reparatur oder der Vermietung von Ersatzfahrzeugen. Wir arbeiten mit Sachverständigen zusammen, klären rechtliche Fragen bei der Gutachtenserstellung und sorgen dafür, dass der Kfz-Sachverständige sein Honorar zeitnah und in vollem Umfang erhält. Und nicht zuletzt kümmern wir uns darum, dass Unfallgeschädigte nach einem Unfall den Schadensersatz und das Schmerzensgeld erhalten, das ihnen zusteht.
So sorgen wir dafür, dass unsere Mandanten – auch ohne Termin vor Ort in der Kanzlei – nach einem Unfall möglichst schnell zu ihrem Recht und zu ihrem Geld kommen sowie Zeit und Nerven in der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung sparen.
Jahrelange Erfahrung mit Unfallregulierung & Verkehrsrecht
Wir greifen auf umfangreiche Kenntnisse im Verkehrsrecht und im Recht der Schadensregulierung zurück, wenn wir Ihre Fragen beantworten und Ihre Ansprüche regulieren. Wir arbeiten seit Jahren in diesem Bereich und kennen die Tricks und Kniffe der Haftpflichtversicherungen, mit denen diese versuchen, Schadenspositionen zu „drücken“. Wir sind in der Lage, Ihr Recht „aus einer Hand“ auch vor Gericht effektiv durchzusetzen, wenn die gegnerische Versicherung Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld nicht oder nicht im korrekten Umfang begleichen will. Andere „Schadenshelfer“ oder „Unfallhelfer“ ohne Zulassung als Rechtsanwalt geraten hier an ihre Grenzen.
Wichtige Fragen in der Unfallregulierung
Im Rahmen der Unfallregulierung klären wir u.a. folgende Fragen für Sie:
- Wer haftet nach einem Unfall?
- Wer kommt für welche Schäden auf – an Fahrzeugen, aber auch bei Personenschäden?
- Steht ein Mitverschulden im Raum? Wenn ja: Welche Haftungsquote ist zu bilden?
- Welche einzelnen Ansprüche hat der Unfallgeschädigte? Und in welcher Höhe?
- Welche Abrechnungsmöglichkeiten im Rahmen des Fahrzeugschadens gibt es (fiktive Abrechnung – konkrete Abrechnung)?
- Wie wird ein Unfall im Ausland oder mit einem Ausländer in Deutschland reguliert?
- Kann der Unfallgegner ebenfalls Ansprüche geltend machen? Und wird dann „verrechnet“?
ANWALTLICHE
UNFALLREGULIERUNG
Unfallregulierung ist der Schwerpunkt unserer Arbeit. Wir konzentrieren uns nur auf das Verkehrsrecht, um Ihnen den bestmöglichen Service in diesem Bereich anbieten zu können. Das macht uns zu echten Profis, wenn es um die Unfallabwicklung nach einem Autounfall, Motorradunfall, Lkw-Unfall oder einem Unfall mit dem Fahrrad geht.
Gegnerische Haftpflichtversicherungen versuchen in vielen Fällen den Schaden zu steuern, indem sie dem Geschädigten einen Sachverständigen zur Fahrzeugbesichtigung schicken oder einen Mietwagen zur Verfügung stellen. Im Gegensatz dazu kümmern wir uns unabhängig und nur in Ihrem Interesse um die Regulierung Ihrer Sach- und Personenschäden nach einem Verkehrsunfall.
Vorteile der Unfallregulierung durch uns auf einen Blick:
- schnellstmögliche Meldung des Schadens bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung
- zügige Schadensregulierung durch professionelles Forderungsmanagement
- Vermeidung von (unberechtigten) Schadenskürzungen
- beschleunigte Abwicklung durch konsequente digitale Kommunikation
- kein Termin vor Ort in der Kanzlei notwendig
- Einsichtnahme in die polizeiliche Ermittlungsakte
- Effiziente Durchsetzung der Ansprüche auch vor Gericht
- Unterstützung im Bußgeldverfahren nach einem Verkehrsunfall
- Erstattung der Anwaltskosten durch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bei alleiniger Schuld des Unfallgegners
- Bei „Teilschuld“ trägt die Verkehrsrechtsschutzversicherung die anteiligen Anwaltskosten
WIR REGULIEREN – SIE PROFITIEREN
FÜR DAS AUTOHAUS
Unfallregulierung ist oftmals ein Serviceangebot der Autohäuser an Ihre Kunden. Allerdings sorgt die Unfallabwicklung im Autohaus für zusätzliche Belastung und hält die Mitarbeiter von ihrer eigentlichen Arbeit ab. Aus diesem Grund unterstützen und beraten wir Sie – auch im Hintergrund – exakt in dem Umfang, in dem Sie unsere Unterstützung wünschen bzw. benötigen.
Ihre Vorteile: Die Unfallregulierung ist in der Regel mit anwaltlicher Unterstützung schneller erledigt: die gegnerische Versicherung zahlt oftmals zügiger und auch mehr. Zugleich entlasten wir Ihre Servicemitarbeiter und Sie bieten den Unfallgeschädigten professionellen Service aus einer Hand an.
FÜR DEN KFZ-SACHVERSTÄNDIGEN
Kfz-Sachverständige verdienen einen nicht unwesentlichen Teil ihres Einkommens durch die Begutachtung von Fahrzeugschäden nach einem Verkehrsunfall. Und dennoch: nicht selten lassen die Gutachterhonorare länger als notwendig auf sich warten, oft kürzen gegnerische Versicherungen Gutachterhonorare ungerechtfertigt. Deshalb unterstützen wir Sie als Kfz-Sachverständige(n) professionell bei der Durchsetzung Ihrer Honorare im Zusammenhang mit einer Unfallabwicklung.
Ihre Vorteile: Sie erhalten zeitnah das Honorar, das Ihnen für Ihre Arbeit zusteht. Und Sie erhalten Ihr Honorar in dem Umfang, in dem Sie einen Anspruch auf Vergütung haben, ohne unzulässige Kürzungen durch Versicherer.
FÜR DEN UNFALLGESCHÄDIGTEN
Wird man in einen Unfall verwickelt, ist die Regulierung der Unfallschäden – ob Sachschaden oder Personenschaden – oft eine zähe Angelegenheit. Die körperlichen oder psychischen Folgen, die ein Unfall außerdem mit sich bringen kann, machen Auseinandersetzung mit gegnerischen Haftpflichtversicherungen nicht leichter. Deswegen kümmern wir uns nach einem Unfall für Sie um die Regulierung Ihrer Unfallschäden gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung, und bei Bedarf vor Gericht.
Ihre Vorteile: Wir setzen für Sie alle Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durch, die Ihnen nach einem Unfall zustehen – in vollem Umfang. Sie erhalten umfassende Beratung mit professionellem anwaltlichem Service aus einer Hand. So sorgen wir dafür, dass die Belastung nach einem Verkehrsunfall durch die rechtliche Auseinandersetzung für Sie möglichst gering ist.
ES ENTSTEHEN KEINE ZUSÄTZLICHEN KOSTEN – DAS ANWALTSHONORAR WIRD IM HAFTPFLICHTFALL VON DER GEGNERISCHEN VERSICHERUNG ERSTATTET
AKTUELLES ZUR
UNFALLREGULIERUNG
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STIFTUNG WARENTEST RÄT: BEI UNFALLSCHADEN IMMER ANWALT EINSCHALTEN!
Wer ohne Schuld in einen Unfall verwickelt wird, geht am besten zum Anwalt. Der Jurist ist für Geschädigte gratis. Viele Versicherer kürzen sonst dreist die Erstattung. Hier lesen Sie, mit welchen Tricks die Versicherer arbeiten, wie man als Geschädigter nicht auf Kosten sitzen bleibt, wann ein Mietwagen als Ersatz drin ist und was man unmittelbar nach dem Unfall unbedingt beachten sollte.
UNFALL-RE
STEFANIE MOSER
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Fidel-Kreuzer-Str. 4
86825 Bad Wörishofen
Telefon: +49 8247 332333
E-Mail: moser@unfall-re.de
Mitgliedschaften:
Deutscher Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwalt Verein), Rechtsanwaltskammer München,
Anwaltverein Memmingen, Liste „Auf Unfallschadenregulierung spezialisierte Rechtsanwälte“ der Zeitschrift IWW Unfallregulierung effektiv
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