Gegnerische Versicherung fordert Nachbesichtigung
Gerade in den 130% – Fällen fordert die gegnerische Haftpflichtversicherung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall gerne eine Nachbesichtigung des Unfallfahrzeugs durch einen eigenen Gutachter. Damit will sie sich davon überzeugen, dass fach- und sachgerecht repariert wurde. Meist wird als Argument vorgebracht, dass der Schaden anhand der Unterlagen nicht nachvollzogen werden könne. Solange dann keine Besichtigung vom…