Restwert im Gutachten – Neues vom BGH für Autohäuser als Geschädigte
Bei einem unverschuldeten Unfall darf der Geschädigte auf der Grundlage des im Schadengutachten festgestellten Restwerts ohne Rücksprache mit dem Versicherer sein verunfalltes Auto verkaufen, so die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), zuletzt mit Urteil vom 27.09.2016, VI ZR 673/15. Dies bestätigt der BGH jetzt mit seinem neuen Urteil vom 25.06.2019, Az. VI ZR 358/18, im…