BGH zu Mietwagenangeboten der Haftpflichtversicherung
Relativ schnell nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall erhalten Geschädigte ein Mietwagenangebot der gegnerischen Haftpflichtversicherung – entweder schriftlich oder telefonisch. Darin wird dem Geschädigten ein Mietwagen zu einem meist günstigeren Preis als bei einem Autohaus oder einer Autovermietung angeboten. Mietet der Geschädigte trotzdem bei „seinem“ Autohaus den Mietwagen an, wendet die gegnerische Versicherung einen Verstoß gegen die…