Vorteilsausgleich nach Reparatur?
Lässt der Geschädigte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sein Fahrzeug reparieren und macht die Reparaturrechnung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend, kann es vorkommen, dass diese einen Abzug von den Reparaturkosten vornimmt. Begründet wird dies wie folgt: „Sie müssen sich durch den Einbau neuer Ersatzteile einen Abzug „neu für alt“ anrechnen lassen.“ Oder: „Durch die unfallbedingte Reparatur…