Reparaturbestätigung/Reparaturnachweis
Der Geschädigte kann bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall in die Lage kommen, dass er die Durchführung der Reparatur an seinem Fahrzeug nachweisen muss, sei es bei einem Weiterverkauf des Fahrzeugs, bei fiktiver Abrechnung und Reparatur in Eigenregie oder bei einem neuen Schadensereignis. Dieser Nachweis gegenüber der gegnerischen Versicherung kann durch die Vorlage einer Reparaturbestätigung/Reparaturnachweis geführt werden….