Eine sehr schöne Auszeichnung hat mich am Jahresende erreicht. Beim 10. Soldan-Kanzleigründerpreis habe ich den ersten Platz erreicht.
Der Soldan Kanzlei-Gründerpreis wird alle zwei Jahre von der Hans Soldan GmbH gemeinsam mit der Bundesrechtsanwaltskammer, dem Deutschen Anwaltverein und dem Forum Junge Anwaltschaft vergeben. Für den nunmehr 10. Kanzlei-Gründerpreis 2021 konnten sich Rechtsanwälte bewerben, die ihre Kanzlei in den Jahren 2016 bis 2019 gegründet haben.
Die Jury meinte:
„Die Gründerin, Rechtsanwältin Stefanie Moser, hat sich konsequent auf die Unfallregulierung spezialisiert und zählt sowohl Geschädigte also auch unfallregulierende Autohäuser zu ihren Mandanten. Bei der Mandatsabwicklung setzt sie in hohem Maße auf standardisierte Abläufe, was eine effiziente Bearbeitung und zugleich eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie erlaubt. Das Konzept ist zukunftsträchtig und auch gegenüber nicht-anwaltlichen Dienstleistern konkurrenzfähig“ (https://www.soldan.de/insights/ausserhalb-der-grossstadt-erfolgreich-soldan-zeichnet-innovative-kanzleigruendungen-aus/).
Mein Dank gilt allen, die mich seit der Gründung im Mai 2017 begleitet haben. Manche Mitarbeiter, Autohäuser und Sachverständige waren von Anfang an dabei und haben mich auf dem Weg in die Spezialisierung unterstützt.
Diese hohe fachliche Spezialisierung kommt Ihnen, Ihren Kunden und unseren Mandanten zugute. „Wir regulieren – Sie profitieren“ wird daher auch weiterhin unser Motto sein.