Zeitaufwand des Geschädigten – eine Schadensposition?
Für einen Geschädigten bedeutet ein Verkehrsunfall in der Regel einen erheblichen zeitlichen Aufwand: die Teilnahme an der polizeilichen Unfallaufnahme, die Fahrten zum Sachverständigen, zur Werkstatt und zum beauftragten Rechtsanwalt, Telefonate mit dem Rechtsanwalt, die Fahrten für die Suche und den Erwerb eines Ersatzfahrzeugs, für die An- und Abmeldung beim Straßenverkehrsamt, das Aufsuchen eines Arztes, Telefonate…