BGH: Ersatz der Reparaturkosten trotz Totalschaden laut Gutachten
Liegt am Fahrzeug des Geschädigten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ein Totalschaden vor, erhält der Geschädigte vom Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung als Schadensersatz grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts (den sog. Wiederbeschaffungsaufwand) erstattet. Beide Werte legt der Sachverständige in seinem Gutachten fest. Eine Ausnahme gibt es: Liegen die Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen Wertminderung bis zu 30…