Haken beim Hakenrisiko?
Das sog. „Werkstattrisiko“ ist vielen Geschädigte eines unverschuldeten Verkehrsunfalls, aber auch den Kfz-Werkstätten und Sachverständigen ein Begriff. Der BGH hat das Werkstattrisiko bereits mit Urteil vom 29.10.1974, Az. VI ZR 42/73, definiert: „Mehrkosten, die ohne eigene Schuld des Geschädigten dadurch anfallen, dass die von ihm beauftragte Werkstatt mit überhöhten Sätzen, unsachgemäß oder unwirtschaftlich gearbeitet hat…