BGH: Neuwagenabrechnung nur bei tatsächlichem Ersatzkauf
Ein Neufahrzeug verliert bereits an Wert, sobald es die Produktionshalle beziehungsweise das Autohaus verlassen hat und in die Hände des Käufers gelangt ist. Der Fahrzeugwert mindert sich durch die Benutzung im Verhältnis zum ursprünglichen Neupreis schon nach kurzer Zeit erheblich. Was passiert, wenn ein Geschädigter mit solch einem nahezu neuwertigen Kraftfahrzeug einen unverschuldeten Verkehrsunfall hatte?…