Kein Verweis auf günstigere Referenzwerkstatt bei fehlender Qualifikation und zu großer Entfernung
Bei einem unverschuldeten Unfall darf der Geschädigte auf der Grundlage der im Schadengutachten festgestellten Reparaturkosten seinen Schaden auch fiktiv abrechnen. Das heißt, er lässt den Unfallschaden nicht (oder nur teilweise) reparieren und verlangt von der gegnerischen Versicherung die Reparaturkosten ohne Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ersetzt. Bei der fiktiven Abtrechnung nehmen die gegnerischen Haftpflichtversicherung gerne Kürzungen vor, insbesondere verweisen…