BGH: Geschädigter muss sich Nachlass für Menschen mit Behinderung anrechnen lassen
Mit Urteil vom 28.10.2019, Az. VI ZR 45/19, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Geschädigter, der Großkundenrabatte erhält, sich diesen Rabatt bei der Schadensgeltendmachung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung anrechnen lassen muss (vgl. unser Newsletter 01/2020). Bereits seit dem Jahr 2011 steht fest (BGH, Urteil vom 18.10.2011, Az. VI ZR 17/11), dass ein Werksangehörigenrabatt, den…