OLG München zu Erreichbarkeit und Qualifikation der Referenzwerkstatt
Bei einem unverschuldeten Unfall darf der Geschädigte auf der Grundlage der im Schadengutachten festgestellten Reparaturkosten seinen Schaden auch fiktiv abrechnen. Das heißt, er lässt den Unfallschaden nicht (oder nur teilweise) reparieren und macht bei der gegnerischen Versicherung die Reparaturkosten ohne Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer geltend. Bei der fiktiven Abrechnung verweist die gegnerische Haftpflichtversicherung den geschädigten oft auf eine…