Restwertermittlung bei einem finanzierten Fahrzeug
Bei einem unverschuldeten Unfall darf der Geschädigte grundsätzlich auf der Grundlage des im Schadengutachten festgestellten Restwerts ohne Rücksprache mit dem Versicherer sein verunfalltes Auto verkaufen, so die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), zuletzt mit Urteil vom 27.09.2016, Az. VI ZR 673/15. Der Geschädigte darf sich auf das Gutachten verlassen, wenn es eine korrekte Restwertermittlung erkennen…