Verweis auf günstigere Referenzwerkstatt zulässig?
Bei einem unverschuldeten Unfall darf der Geschädigte auf der Grundlage der im Schadengutachten festgestellten Reparaturkosten seinen Schaden auch fiktiv abrechnen. Das heißt, er lässt den Unfallschaden nicht (oder nur teilweise) reparieren und verlangt von der gegnerischen Versicherung die Reparaturkosten ohne Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ersetzt. Die Porsche-, VW-, BMW-, Mercedes-Urteile des BGH Ausgangspunkt bei der fiktiven Abrechnung sind…