Werkstattrisiko auch in der Vollkaskoversicherung
Es gibt auch Unfälle, an denen nicht ein anderer schuld ist, sondern man selbst. In diesem Fall tritt, sofern eine solche besteht, die Vollkaskoversicherung für den Schaden ein. Der Versicherungsnehmer kann die Reparaturkosten dort einreichen. Aber auch die Vollkaskoversicherung ist eine Versicherung und so kürzt auch diese gerne die Reparaturkosten. Genau so erging es einer…