BGH: fiktiv ist fiktiv!
Die fiktive Abrechnung ist eine besondere Art der Unfallabwicklung. Eine offizielle Definition gibt es nicht: Zumeist wird die Abrechnung eines Schadens als „fiktiv“ bezeichnet, wenn kein tatsächlicher, sondern nur ein potenzieller Aufwand geltend gemacht wird. Die Schadensberechnung erfolgt nicht auf Basis einer konkreten Reparaturkostenrechnung, sondern nach Maßgabe eines Sachverständigengutachtens. Auch die Abrechnung auf Basis eines…