Restwertermittlung auf dem örtlichen Markt – aber auf welchem?
Bei einem unverschuldeten Unfall darf der Geschädigte auf der Grundlage des im Sachverständigengutachten festgestellten Restwerts ohne Rücksprache mit dem Versicherer sein verunfalltes Auto verkaufen, so der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 27.09.2016, Az. VI ZR 673/15. Der Geschädigte darf sich aber nur auf ein Gutachten verlassen, das eine korrekte Restwertermittlung erkennen lässt. Diese Anforderung hat…