Mietwagen ohne Ersatzbeschaffung?
Nach einem unverschuldeten Autounfall darf sich der Geschädigte bei einem Totalschaden für die Dauer der Wiederbeschaffung seines verunfallten Autos einen Mietwagen nehmen; die Kosten hierfür muss die gegnerische Haftpflichtversicherung erstatten. Um den Nutzungswillen des Geschädigten nachweisen zu können, verlangen die Haftpflichtversicherungen vor Erstattung der Mietwagenkosten meistens einen Nachweis der Ersatzbeschaffung. Ist dies richtig? Zur Geltendmachung…