Vorschaden – Totalschaden – Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts
Es kann durchaus vorkommen, dass ein Fahrzeug bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall beschädigt wird, das schon einen Vorschaden hatte. Ist dies der Fall, muss der Geschädigte den Vorschaden – sei er repariert worden oder nicht – dem Sachverständigen gegenüber angeben, damit der Vorschaden bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts (WBW) berücksichtigen werden kann. Denn ein Vorschaden hat…