Reparatur oberhalb der 130 %-Grenze möglich?
Liegt am Fahrzeug des Geschädigten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ein Totalschaden vor, erhält der Geschädigte vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung als Schadensersatz grundsätzlich den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts (den sog. Wiederbeschaffungsaufwand) erstattet. Beide Werte legt der Sachverständige in seinem Gutachten fest. Reparaturkosten im 130 % Bereich Dem Geschädigten ist es möglich, eine Reparatur durchzuführen, wenn…