Erwerbsschaden/Verdienstausfall
Wurde der Geschädigte bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall verletzt und kann deshalb seiner Arbeit nicht mehr – oder nicht mehr wie gewohnt – nachgehen, kann er vom Schädiger den sogenannten Erwerbsschaden (auch Verdienstausfall) erstattet verlangen. Die Höhe des Schadens richtet sich danach, ob der Geschädigte Lohnempfänger, Selbstständiger, Kind/Schüler/Auszubildender ist oder einen Haushalt führt. Dem Lohnempfänger entsteht…