Die Blaulichtsteuer
Nach Verkehrsunfällen in Deutschland rufen die meisten Unfallbeteiligten die Polizei. Diese sichert bei Ersteintreffen die Unfallstelle ab, leistet ggf. Erste Hilfe, stellt die Identität und die Verkehrstüchtigkeit der Beteiligten fest und leitet Verkehrsmaßnahmen ein. Gebühren werden hierfür keine erhoben. Nach einem Verkehrsunfall in Österreich kann es sein, dass die Beteiligten 36 Euro Blaulichtsteuer zahlen. Das…