Nutzungsausfall statt Mietwagen
Kann der Geschädigte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sein Kraftfahrzeug nicht mehr nutzen, hat er Anspruch darauf, wieder mobil zu sein. Er kann entweder ein Fahrzeug anmieten oder, wenn er darauf verzichtet, Nutzungsausfall geltend machen und die Kosten für den Mietwagen bzw. den Ausfall als Schadensersatz von der gegnerischen Versicherung erstattet verlangen. Was aber ist, wenn…