Die 130 % Abrechnung
Ob der Geschädigte eines unverschuldeten Unfalls auf Reparaturkosten- oder auf Totalschadensbasis abrechnen kann, ergibt sich aus dem sogenannten „Vier-Stufen-Modell“ des Bundesgerichtshofs (BGH). Danach sind vier Abrechnungsstufen zu unterscheiden; die Unterteilung folgt der Schwere des Schadens. Die Besonderheiten bzgl. der Abrechnung in Stufe 3 möchten wir Ihnen heute näher erläutern. Die Abrechnung der anderen Stufen finden…