Der Ersatz der Umsatzsteuer beim Verkehrsunfall mit Leasingfahrzeugen
Die Umsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) ist für den Privatkunden und nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmer bei der Regulierung eines unverschuldeten Verkehrsunfalls nur dann eine ersatzfähige Position, „wenn und soweit” sie aufgewendet wurde (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Wird ein Leasingfahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt, sind zudem einige Besonderheiten zu beachten, da nicht nur das Verhältnis…