Versicherung nimmt Sachverständigen in Regress
In unserem jüngsten Newsletter 14/2018 hatten wir davon berichtet, dass sowohl der Geschädigte als auch das Autohaus/die Kfz-Werkstatt bei einem Haftpflichtschaden nach der „Reparatur gemäß Gutachten“-Rechtsprechung geschützt sind. Der Geschädigte als Laie darf sich einen Sachverständigen als Experten zu Rate ziehen, der ihm die Ausarbeitung des sinnvollen Reparaturweges aufzeigt. Die Werkstatt arbeitet dann den Auftrag…