Bundesgerichtshof: Großkundenrabatte sind anzurechnen
Große Unternehmen oder Gewerbetreibende erhalten bei Kfz-Reparaturen von der Werkstatt oftmals Großkundenrabatte. Bestimmte Aufschläge und Kosten fallen daher tatsächlich nicht an. Muss sich ein Unfallgeschädigter, der Großkundenrabatte erhält, diesen Rabatt auch im Rahmen der Unfallregulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung anrechnen lassen? Diese Frage hat nun der BGH mit Urteil vom 28.10.2019, Az. VI ZR 45/19,…