Schadensteuerung der Haftpflichtversicherungen
Bereits im Jahr 1974 hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 29.10.1974, Az. VI ZR 42/73, entschieden, dass der Geschädigte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Schadensbeseitigung selbst in die Hand nehmen darf und sie nicht dem Schädiger anvertrauen muss. In der Praxis sieht das aber anders aus: In vier von zehn Fällen, genau genommen in…