Mietwagen aus Gruppe 11 – Fraunhofer, „Fracke“, Schwacke oder….?
Nach einem unverschuldeten Autounfall darf sich der Geschädigte für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung einen Mietwagen nehmen. Die erforderlichen Mietwagenkosten werden im Wege des Geldersatzes gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB von der Versicherung des Schädigers erstattet. Nach der Rechtsprechung sind nur solche Kosten erforderlich, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in…