Sachverständigengutachten – Bagatellgrenze
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist der Geschädigte berechtigt, zur Feststellung der Schäden an seinem Fahrzeug einen Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten des Sachverständigen kann der Geschädigte von der gegnerischen Versicherung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erstattet verlangen. Auch bei dieser Position gibt es immer wieder Einwendungen der gegnerischen Versicherungen – beispielsweise die,…