Unfall mit Mietwagen bei Tempo 200
In Mietverträgen mit Autovermietern wird üblicherweise die Haftung des Mieters im Kaskofall auf eine Selbstbeteiligung reduziert. Manchmal wird die Haftung aber auch komplett ausgeschlossen. Muss derjenige, der mit einem Mietwagen einen Unfall hat, weil er bei Tempo 200 das Infotainmentsystem bedient, dank dieses Ausschlusses gar nichts bezahlen? Oder muss er den Schaden gar komplett bezahlen,…