Nutzungsausfall bei einem gewerblich genutzten Fahrzeug
Wird dem Geschädigten aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls die Nutzungsmöglichkeit seines Kraftfahrzeugs entzogen, hat er Anspruch darauf, wieder mobil zu sein. Er kann entweder ein gleichartiges Fahrzeug anmieten oder, wenn er darauf verzichtet, Nutzungsausfall geltend machen. Einige Besonderheiten bzgl. der Nutzungsausfallentschädigung treten auf, wenn es sich bei dem verunfallten Fahrzeug um ein gewerblich genutztes Fahrzeug handelt….