Die sog. „halbe Vorfahrt“
Die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ an einer Kreuzung kennt jeder. Dies bedeutet jedoch nicht, dass immer derjenige, der von rechts kommt, voll obsiegt. Beispiel: Mandant A hat Vorfahrt. Ein Fahrzeug, das wartepflichtig ist, nimmt dem von rechts kommenden Mandanten A die Vorfahrt und es kommt zum Unfall. Alles klar, würde man auf den ersten Blick…