Der Eigenschaden in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht für jeden Autobesitzer, vgl. § 1 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Diese Versicherung deckt Schäden gegen Dritte ab und stellt sicher, dass einem Geschädigten im Schadensfall Reparaturkosten und sonstige weitere entstandene Schäden erstattet werden. Für selbstverschuldete Schäden am eigenen Pkw hingegen kommt die Haftpflichtversicherung nicht auf. Beispiel 1: A ist Eigentümerin und…