Kein Regress der Versicherung gegen Werkstatt
Über die „Reparatur gemäß Gutachten“-Rechtsprechung hatten wir bereits im Newsletter 05/2018 berichtet. Danach ist der Geschädigte geschützt, wenn er der Werkstatt den Auftrag erteilt, die Reparatur nach den im Gutachten vorgesehenen Arbeitsschritten durchzuführen. Der Rechnungsbetrag der Werkstatt ist dann die Grundlage des Schadensersatzanspruchs des Geschädigten. Aber nicht nur dem Geschädigten hilft diese Rechtsprechung, vielmehr ist…