Gegnerische Versicherung fordert Gegenüberstellung
Gerade bei Parkplatzunfällen mit Unfallflucht fordert die gegnerische Haftpflichtversicherung nach einem (aus Sicht des Geschädigten) unverschuldeten Verkehrsunfall gerne eine Gegenüberstellung der beteiligten Fahrzeuge durch einen eigenen Gutachter. Auch wenn die gegnerische Versicherung anzweifelt, dass alle oder überhaupt Schäden aus dem aktuellen Unfallereignis stammen, wird die Gegenüberstellung von beiden am Unfall beteiligten Fahrzeugen gefordert. Bei solch…