Geschädigter darf trotz Haftungszusage Rechtsanwalt mit Unfallregulierung beauftragen
Wenn ein Geschädigter nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung seiner Schadenersatzansprüche beauftragt, sind die Rechtsanwaltskosten vom Schädiger nach § 249 Abs. 2 BGB zu erstatten. Das Amtsgericht Aachen hat nun entschieden, dass auch dann, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung dem Geschädigten bereits telefonisch die Deckung und Haftung für den Unfall bestätigt hat, dieser…