Sechsmonatige Haltedauer nach einem Unfall
Für manche Abrechnungsvarianten muss der Geschädigte eines unverschuldeten Verkehrsunfalls sein verunfalltes und wieder repariertes Auto weitere sechs Monate nach dem Unfall nutzen. Durch die sechsmonatige Nutzung dokumentiert er seinen Behaltewillen und nur so kann er die über dem Wiederbeschaffungsaufwand liegenden Reparaturkosten bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Diese sechsmonatige Haltedauer ist in zwei Fällen relevant:…