Der Geschädigte hat das Recht auf einen eigenen Gutachter
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Unfallgeschädigte genug zu regeln. Mitunter kommt es sogar vor, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung den Unfallgeschädigten als erstes kontaktiert und die Schadenssteuerung für den Geschädigten übernehmen will. Sie bietet dem Geschädigten unter anderem an, den Schaden am Auto durch einen eigenen Gutachter schätzen zu lassen. Dass die Schadenshöhe dabei geringer…