Im Herbst hatte sich das Landgericht Gießen mit einem nicht ganz gewöhnlichen Fall aus dem Bereich des Verkehrsrechts beschäftigt: Ein Esel mit dem Namen Vitus hatte in das Heck eines McLaren gebissen und dadurch einen Schaden von 5.800 Euro verursacht.
Die Vorgeschichte:
Der Besitzer eines McLaren (Neupreis 310.000 Euro) hatte sein Auto im Herbst 2015 an in der Nähe einer Koppel im osthessischen Schlitz geparkt. Der Besitzer des McLaren wollte nach seinen Angaben nur kurz etwas beim Arzt abgeben. Als er wieder kam, wollte er mit seinem Auto wenden und ist rückwärts gefahren. Da sei plötzlich der Esel aufgetaucht, habe den Zaun der Koppel weit nach vorne gedrückt und zweimal in das Heck des Autos gebissen.
Der Fahrer des Wagens hatte die Reparatur des Lackschadens über 5800 Euro zunächst aus eigener Tasche bezahlt. Da die Versicherung des Tierhalters am Unfallhergang zweifelte und daher nur die Hälfte zahlen wollte, hatte der Fahrer geklagt.
Das Landgericht Gießen hat dem Fahrer Recht gegeben. Das Gericht war überzeugt davon, dass der Esel in den Wagen gebissen und dadurch den Schaden verursacht hat. Der Besitzer von Vitus hatte damit argumentiert, dass gar nicht sicher sei, dass Vitus tatsächlich in das Auto gebissen und zudem der Fahrer des McLaren viel zu dicht an der Koppel geparkt habe.
Bereits im Herbst vergangenen Jahres hatte der Vorfall für viel Aufsehen und Medienberichte gesorgt. Wohl auch deshalb, weil die Polizei in einer Mitteilung schmunzelnd mutmaßte, dass der Esel den Sportwagen wegen der orangenen Farblackierung für eine Möhre gehalten haben könnte.
Nun hat das Landgericht Gießen jüngst mitgeteilt, dass das Urteil rechtskräftig ist. Nach Angaben des Gerichts verzichteten die Streitparteien auf einen Gang in die zweite Instanz.