Werkstattrisiko auch bei Mietwagenkosten (Teil 1)?
Nach einem unverschuldeten Autounfall darf der Geschädigte für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung einen Mietwagen anmieten. Die Kosten sind nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB vom Schädiger zu erstatten. Eine Ersatzpflicht besteht jedoch nur, wenn die angefallenen Kosten für das Ersatzfahrzeug erforderlich waren. Erforderlich sind solche Kosten, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender…