Regress der Versicherung gegen den Sachverständigen
Seit nunmehr über einem Jahr können sich Unfallgeschädigte bzgl. der Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten auf das Sachverständigenrisiko, das der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 12.03.2024, Az. VI ZR 280/22, festgehalten hat, berufen. Das heißt im Klartext: Sobald der Geschädigte den Gutachtensauftrag erteilt und das Fahrzeug in die Hände des Sachverständigen gegeben hat, sind seinen Erkenntnis- und…