Die Kosten für die Erstellung eines Farbmusterblechs gehören nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zum Schadenersatz.
Denn das Mischen der Farbe und die Farbangleichung sind zwingende Bestandteile der Reparaturlackierung, so das AG Meiningen mit Urteil vom 11.08.2015, Az. 13 C 861/14. Das Gericht hatte im Verfahren einen Sachverständigen angehört, der ausgeführt hat, dass „Farben mischen und Farbton angleichen unabhängig vom Fahrzeugalter zwingende Bestandteile der Technologie der Reparaturlackierung sind“. Mithin sind die Kosten für die Erstellung des Farbmusterblechs erforderliche und notwendige Reparaturkosten und müssen vom Schädiger erstattet werden.