Verbringungskosten für die Verbringung des unfallbeschädigten Fahrzeugs zur Lackiererei und wieder zurück zur Werkstatt gehören bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall zu den vom Schädiger zu ersetzenden Kosten.
Sofern diese auch im Sachverständigengutachten vorgesehen sind, hat die gegnerische Versicherung theoretisch keine Einwendungsmöglichkeiten. Dennoch werden die Verbringungskosten bei konkreter Abrechnung immer wieder gekürzt. Ein Argument für die Kürzung lautet: Die Kfz-Werkstatt habe ja bei jedem Transport des Fahrzeugs zur Lackiererei vier Strecken und damit auch zwei Leerfahrten des Transports ohne unfallbeschädigtes Fahrzeug berechnet; folglich seien die Verbringungskosten doppelt berechnet.
Dem ist das AG Essen mit Urteil vom 28.10.2016, Az. 6 C 97/16, entgegen getreten: „Dass es üblich sei, dass keine Leerfahrten entstehen, erscheint selbst bei größeren Reparaturbetrieben und Lackierereien ohne tatsächlichen Anhaltspunkt sehr weit hergeholt, weil eine solche Praxis einen nicht unerheblichen Aufwand für die Koordination der Arbeitsabläufe und der Termingestaltung beider Betriebe erfordern würde, der vermeintliche Kostenersparnisse bei der Vermeidung von Leerfahrten eher aufzehrt als erzeugt. Gerade im Unfallreparaturgeschäft ist die Vermeidung von Standzeiten der zu reparierenden Fahrzeuge geboten, weil jede vermeidbare Verlängerung von Reparaturzeiten zu einer Erhöhung anderer Kosten (z.B. Mietwagenkosten) führt. Deshalb ist es eher lebensfremd, dass die beteiligten Betriebe die zur Vermeidung von Leerfahrten mindestens erforderlichen drei Fahrzeuge (Fahrt A: Fahrzeug 1 hin, Fahrzeug 2 zurück; Fahrt B: Fahrzeug 3 hin, Fahrzeug 1 zurück) jeweils bis zur passenden Gelegenheit zwischenlagern. Insoweit erscheint es als eine zu vernachlässigende Ausnahme, wenn zufällig keine Leerfahrt anfällt.“
Zudem ist stets auf die Einflussmöglichkeiten des Geschädigten abzustellen. Es kommt im Schadensersatzrecht darauf an, ob der Geschädigte überhaupt Einfluss auf die Höhe der Verbringungskosten und damit auf die Leerfahrtfrage hat – und dies wird wohl kaum der Fall sein.