Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den man bezahlen müsste, um auf dem allgemeinen oder regionalen Markt ein gleichartiges Fahrzeug wie das verunfallte Fahrzeug zu kaufen. Der Wiederbeschaffungswertwert ist relevant bei der Feststellung, ob ein "wirtschaftlicher Totalschaden" vorliegt.
Bei der Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts spielen viele Faktoren eine Rolle: Das Fahrzeugmodell, das Alter, die Kilometerleistung, der jeweilige Zustand und vorhandene Sonderausstattungen. Der Wiederbeschaffungswert ist allerdings nicht identisch mit dem Zeitwert, sondern liegt in der Regel etwa 20 bis 25 Prozent über diesem. Der Zeitwert ist der Wert, den das Auto zum Zeitpunkt des Unfalls hatte, also das, was man beim normalen Verkauf erzielen würde. Dagegen sind beim Wiederbeschaffungswert die Gewinnmarge des Autohändlers und dessen Aufwendungen (z.B. neuer TÜV, Gemeinkosten und Garantierückstellungen) einbezogen.
Der Wiederbeschaffungswert wird vom Sachverständigen individuell ermittelt. Als Grundlage gilt dabei die sogenannte Schwacke-Liste oder DAT-Liste; das sind “Notierungen” der Händler, die diese jeweils an die entsprechenden Zentralen mitteilen.