Bei unverschuldeten Haftpflichtschäden kürzen die Versicherer gerne auch an kleineren Posten. In der Summe rentiert sich das für die Versicherer, vor allem weil sie damit rechnen, dass sich die Geschädigten nicht wehren.
Ein solch kleinere Position ist beispielsweise die Feinstaubplakette. Autofahrer benötigen diese, um in Städte und Gemeinden, die Umweltzonen eingerichtet haben, hineinfahren zu dürfen. Die Plakette ist an der Windschutzscheibe anzubringen und kann nicht wiederverwendet werden.
Nach einem Austausch der Frontscheibe müssen Autobesitzer daher eine neue Umweltplakette kaufen, sie haben keinen Anspruch auf einen kostenlosen Ersatzaufkleber.
Wenn nun aufgrund eines unverschuldeten Unfalls die Frontscheibe ausgetauscht werden muss oder der nach einem Totalschaden ersatzweise angeschaffte Wagen eine neue Plakette braucht, sind die Kosten für die Plakette Teil des vom Schädiger zu ersetzenden Schadens. Der Geschädigte kann den von den Werkstätten und Kfz-Prüfstationen ihm berechneten Betrag vom Schädiger erstattet verlangen.