Wenn bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall beim Auto des Geschädigten ein Totalschaden festgestellt wird und für das vollständig beschädigte Fahrzeug kein Restwert mehr zu erzielen ist, wird das Auto verschrottet. Sofern eine kostenlose Übernahme durch einen Schrotthändler ausscheidet, fallen für die Verschrottung Kosten an.
Diese Verschrottungskosten sind vom Schädiger zu erstatten; der Geschädigte muss lediglich einen Nachweis über deren Anfall in Form einer Rechnung oder Quittung vorlegen.